Nutzungsbedingungen für die Sprinklr-Plattform
Der Kunde versteht und stimmt zu, dass die Nutzung der Sprinklr-Plattform durch die hier enthaltenen Nutzungsbedingungen geregelt ist. Weiterhin stimmt der Kunde durch die Nutzung der Sprinklr-Plattform zu, sich an diese Nutzungsbedingungen zu halten. Soweit der Kunde eine separate Vereinbarung mit Sprinklr abgeschlossen hat, haben die Bedingungen einer solchen Vereinbarung eine höhere Priorität als diese Nutzungsbedingungen. If Customer is accessing the Sprinklr Platform on behalf of a company (such as an employer) or other legal entity, Customer represents and warrants that you have the authority to bind that company or other legal entity to this Agreement.
Master Services Agreement (USA)
1. DEFINITIONEN
„Acceptable Use Policy“ sind die Nutzungsbedingungen von Sprinklr (siehe www.sprinklr.com/legal).
“„Verbundenes Unternehmen“ (Affiliates) ist jedes Unternehmen, das mittelbar oder unmittelbar eine Partei kontrolliert, von einer Partei kontrolliert wird oder gemeinsam mit ihr gemäß dieser Vereinbarung kontrolliert wird.
“Agenturbezeichnet die Vertreter, Werbeagenturen und/oder sonstige Kundenservice-Anbieter des Kunden.
“„Connected Services“sind die verschiedenen Social-Media-Services, die von der Plattform unterstützt werden. Der Kunde verbindet sich über die Plattform mit diesen Services.
“„Connected Services-Autorisierung“ist die Berechtigung für die Connected Services-Accounts des Kunden. Anhand dieser Berechtigung interagiert die Plattform mit den Connected Services-Accounts des Kunden.
“„Inhalt (Content)“umfasst den eingehenden Content, die Kunden-Inhalte und informative Inhalte, die in den Sprinklr-Account eingegeben werden.
„Auftragnehmer“ sind Unterauftragnehmer, Lieferanten, Wiederverkäufer und Berater.
„Kunden-Inhalte“ sind Content, der (i) vom Kunden, von einer Agentur oder von einem Mitarbeiter im Namen oder auf Anweisung des Kunden in den Sprinklr-Account eingegeben wird, oder (ii) über den Sprinklr-Account in Connected Services veröffentlicht wird, für die Sprinklr eine Connected Services-Autorisierung besitzt.
„Kunden-Nutzer“ ist ein Nutzer, der vom Kunden die Berechtigung erhalten hat, die Plattform zu nutzen. Der Nutzer erhält hierfür vom Kunden eine Benutzer-ID und ein Kennwort. Kunden-Nutzer sind unter anderem Mitarbeiter und Auftragnehmer des Kunden oder der Agentur.
„Nachtrag zur Datenverarbeitung“ ist der Anhang oder Zusatz zur Datenverarbeitung von Sprinklr (siehe www.sprinklr.com/legal).
„Ereignis höherer Gewalt“ bezeichnet Situationen, die außerhalb der zumutbaren Einflussnahme einer Partei liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Feuer, Arbeitskonflikte, Terrorismus, Ausfall von Netzwerken Dritter oder des öffentlichen Internets, Stromausfälle oder behördliche Auflagen oder anderweitige Einschränkungen.
„Inbound Content“ bezeichnet Inhalte, die mit einem Connected Service veröffentlicht, aber nicht von einem Kunden-Nutzer erstellt wurden. Solche Inhalte umfassen, sind aber nicht beschränkt auf Text, Daten, Grafiken, Fotos, Audio, Video, elektronische Nachrichten, Marken und andere IDs (in jeder Form und Art).
„Interner Gebrauch“ ist die Nutzung der Sprinklr Services für Kunden und/oder verbundenen Kunden-Unternehmen für allgemeine Geschäftsanwendungen. Der Gebrauch dient ausschließlich zum Nutzen des Kunden und/oder der mit dem Kunden verbundenen Unternehmen, beinhaltet aber nicht die Nutzung der Sprinklr Services, um Services zum Nutzen Dritter zu erbringen.
„Bestellformular“ ist ein schriftlicher Auftrag, der von den Parteien ausgeführt wird und die jeweiligen Auftragsdaten und Plattforminformationen definiert, z. B. die erworbenen Module, Laufzeiten und dazugehörige Gebühren.
„Plattform“ bezeichnet die proprietären Customer Experience-Softwareservices von Sprinklr. Der Kunde greift auf diese über das Internet zu, so wie im entsprechenden Bestellformular festgelegt. Die Plattform beinhaltet Updates, die während der Nutzungsdauer erfolgen können.
„Professional Services“ („Professionelle Dienstleistungen") sind andere Social-Media-Services von Sprinklr als die Plattform, die von Zeit zu Zeit angeboten werden können und die der Kunde wie in einer Leistungsbeschreibung (SOW) beschrieben erhalten möchte.
“SLA” „SLA“ ist die Abkürzung für „Service Level Agreement“ und bezeichnet eine Servicevereinbarung von Sprinklr (siehe www.sprinklr.com/legal).
“SOW” „SOW“ (Statement of Work) ist eine von den Parteien schriftlich unterzeichnete Leistungsbeschreibung, der die vom Kunden bestellten Professional Services angibt, einschließlich der Beschreibung und der damit verbundenen Gebühren.
„Sprinklr-Account“ist der mit einem Kennwort geschützte Kunden-Account, um auf die Plattform zuzugreifen und zu nutzen.
„Sprinklr Services“ bezeichnen und umfassen die Plattform sowie die Professional Services.
„Updates“ sind Modifikationen, Aktualisierungen und Änderungen, die Sprinklr an der Plattform vornimmt und die Sprinklr seinen Kunden ohne zusätzliche Gebühr allgemein zur Verfügung stellt. Zu den oben genannten Updates gehören keine neuen Features, Funktionen und Systemleistungen. Diese erhalten Sie für eine zusätzliche Gebühr und diese Updates müssen einem Bestellformular oder in einer Leistungsbeschreibung (SOW) angegeben werden.
„Benutzerleitfäden“ sind verfügbare „User Guides“, die Sprinklr seinen Kunden über sein Support-Portal bereitstellt. Mit diesen Handbüchern unterstützt Sprinklr die Nutzer der Plattform. Diese Materialien können während der Nutzungsdauer aktualisiert werden.
2. GEISTIGES EIGENTUM UND NUTZUNGSRECHTE
2.1 Der Kunde besitzt alle Rechte, Titel und Interessen an seinen Kunden-Inhalten, die er unter dem entsprechenden Sprinklr-Account über die Plattform hochlädt, speichert, verarbeitet oder überträgt.
2.2 Sprinklr hingegen besitzt alle Rechte, Titel und Interessen an der Plattform, an den Benutzerhandbüchern und allen Sprinklr Services.
2.3 Gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt Sprinklr dem Kunden ein nicht exklusives und nicht übertragbares Recht, auf die lizenzierten Module der Plattform für die interne Nutzung während der Laufzeit zuzugreifen und diese zu nutzen. Nur die Kunden-Nutzer, die in den Bestellformularen angegeben wurden, dürfen auf die Plattform zugreifen und diese nutzen. Eine Weitergabe des Accounts eines Kunden-Nutzers (d. h. Nutzer-ID und Kennwort) ist untersagt. Accounts von Kunden-Nutzern können jeweils nur einer neuen Person zugewiesen werden. Diese neue Person ersetzt in diesem Fall den vorherigen Nutzer, der die Sprinklr Services nicht mehr nutzt.
2.4 Gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung können die verbundenen Unternehmen und Agenturen auf die Plattform zur internen Nutzung zugreifen und diese nutzen. Alle verbundenen Unternehmen und Agenturen des Kunden, die diese die Sprinklr Services nutzen, müssen so wie der Kunde die Kunden-Verpflichtungen erfüllen. Dabei muss der Kunde sicherstellen, dass alle Kunden-Nutzer diese Vereinbarung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Nutzungsbedingungen (Acceptable Use Policy) und alle Handlungen oder Unterlassungen seiner verbundenen Unternehmen und Agenturen unter dieser Vereinbarung einhalten.
2.5 Der Kunde gewährt Sprinklr für die Nutzungsdauer dieser Vereinbarung ein lizenzfreies, nicht exklusives, nicht übertragbares und weltweites Recht sowie eine Lizenz für: (i) das Kopieren, Zwischenspeichern, Speichern, Vervielfältigen, Vorführen, Anzeigen, Nutzen, Verteilen, Übertragen und allgemeine Bereitstellen von Kunden-Inhalten in elektronischer Form via Internet, Mobilfunk und Social Media über die Plattform, um dem Kunden gemäß dieser Vereinbarung die Sprinklr Services zur Verfügung zu stellen; und (ii) das Zugreifen auf die Kunden-Accounts für die Connected Services, um die Sprinklr Services zur Verfügung zu stellen.
2.6 Die Nutzungsbedingungen (Acceptable Use Policy) werden in der Version, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Vereinbarung erstellt wurde, vollständig in diese Vereinbarung aufgenommen. Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung der Acceptable Use Policy.
2.7 Die SLA (Service Level Agreement) wird in der Version, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Vereinbarung erstellt wurde, vollständig in diese Vereinbarung aufgenommen. Sprinklr stellt die Sprinklr Services gemäß dieser SLA bereit.
2.8 Der Kunde wird weder direkt noch indirekt (i) die geistigen Eigentumsrechte von Sprinklr missbrauchen oder verletzen, (ii) den Quellcode, den Objektcode oder die zugrundeliegende Struktur, die Ideen oder Algorithmen der Plattform zurückentwickeln, dekompilieren, zerlegen, offenlegen oder anderweitig versuchen, diese zu rekonstruieren; (iii) die Plattform modifizieren, übersetzen oder abgeleitete Werke auf Basis der Plattform erstellen; (iv) die Sprinklr Services für Zwecke einer dritten Partei oder anderweitig zum Nutzen einer dritten Partei verwenden (mit Ausnahme eines im Rahmen dieser Vereinbarung gestatteten verbundenen Unternehmens); oder (v) die Plattform nutzen oder analysieren, um direkt oder indirekt ein Produkt oder eine Dienstleistung zu entwickeln, die mit den Sprinklr Services konkurriert.
3. LAUFZEIT UND BEENDIGUNG
3.1 Die Laufzeit dieser Vereinbarung beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens und dauert bis zum Ablauf der Dauer oder Kündigung aller Bestellformulare und/oder Leistungsbeschreibungen (SOWs), im Folgenden „Laufzeit“ genannt. Jedes Bestellformular und jede SOW besitzt eigene Bedingungen, die im jeweiligen Dokument enthalten sind.
3.2 Jede Partei kann diese Vereinbarung und alle Bestellformulare sowie SOWs kündigen, falls die andere Partei diese Vereinbarung und/oder gegen ein Bestellformular oder eine SOW wesentlich verletzt und diese Verletzung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung über diese Verletzung behoben wurde.
3.3 Nach Ablauf oder Beendigung dieser Vereinbarung: (i) Bei einer Kündigung, die ausschließlich auf einen Verstoß von Sprinklr zurückzuführen ist, stattet Sprinklr alle im Voraus bezahlten Gebühren für Services zurück, die nach dem Datum der Kündigung erbracht worden wären; (ii) bei einer Kündigung, die ausschließlich auf einen Verstoß des Kunden zurückzuführen ist, übernimmt der Kunde alle Gebühren bis zum Datum der Kündigung sowie alle Gebühren für die verbleibende Laufzeit des anwendbaren Bestellformulars und/oder der SOW; (iii) alle Nutzungsrechte der Plattform erlöschen sofort und die Erbringung von Professional Services endet sofort; (iv) jede Partei gibt innerhalb von dreißig (30) Tagen auf Verlangen der offenlegenden Partei die vertraulichen Informationen der anderen Partei zurück oder vernichtet diese Daten; und (v) die Abschnitte 2 und 6–11 sowie alle anderen Bestimmungen, die nach ihrem Wortlaut oder Sinn gültig bleiben sollen, bleiben auch nach einer Kündigung/Beendigung weiterhin bindend.
3.4 Innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung extrahiert Sprinklr auf Anfrage des Kunden alle verfügbaren Kunden-Inhalte von der Plattform. Beide Parteien einigen sich auf eine akzeptable Übertragungsmethode. (Sprinklr stellt in der Regel einen SFTP für die Datenübertragung bereit.) Wenn die Kunden-Accounts vor dem Beendigungsdatum deaktiviert werden, stehen die in diesen Accounts enthaltenen Daten nicht mehr bereit. Der Kunde muss deshalb die Daten vor der Deaktivierung der Konten extrahieren. Nach einem Zeitraum von dreißig (30) Tagen ist Sprinklr nicht mehr verpflichtet, die Inhalte des Kunden aufzubewahren oder zurückzugeben. Der Kunde übernimmt alle angemessenen Kosten, die Sprinklr als Folge dieser Extrahierung entstehen.
4. GEBÜHREN UND ZAHLUNG
4.1 Der Kunde zahlt Sprinklr alle Gebühren, die in allen Bestellformularen und/oder in allen SOWs festgelegt sind (die „Gebühren“). Die Gebühren sind innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Rechnungsdatum zu zahlen, es sei denn, in einem Bestellformular und/oder in einer SOW ist etwas anderes angegeben. Der Kunde kann die Zahlung von Gebühren zurückhalten, die Gegenstand von Grundsätzen von Treu und Glauben sind, über die der Kunde Sprinklr innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Rechnungseingang schriftlich in Kenntnis gesetzt hat („strittige Gebühren“). Vorausgesetzt wird, dass alle Gebühren, die keine strittigen Gebühren sind, rechtzeitig bezahlt werden. Die strittigen Gebühren müssen innerhalb von zehn (10) Tagen nach Beilegung der Streitigkeit bezahlt werden.
4.2 Alle Gebühren, die in einem Bestellformular festgelegt sind, sind im Voraus zu zahlen und sind weder stornierbar noch erstattungsfähig. Sie basieren auf den erworbenen Sprinklr Services und nicht auf der Nutzung, es sei denn, in einem Bestellformular und/oder einer SOW ist etwas anderes angegeben. Der Kunde erstattet Sprinklr alle angemessenen Aufwendungen und Spesen, die bei der Erbringung der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung (SOW) beschriebenen Professional Services entstanden sind. Dazu muss der Kunde gültige Belege oder sonstige Dokumente vorlegen.
4.3 Sprinklr behält sich das Recht vor, dem Kunden Zinsen in Höhe minimalen Zinssatzes von 1,5% pro Monat oder in Höhe des maximal gesetzlich zulässigen Zinssatzes für alle Gebühren zu berechnen, wenn die Gebühren nicht innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach dem Fälligkeitsdatum bei Sprinklr eingegangen sind. Additionally, in the event any Fees or expenses are more than thirty (30) days overdue, Sprinklr may (i) suspend its performance of the Sprinklr Services, and (ii) require full payment before Sprinklr resumes performance.
4.4 Alle Gebühren verstehen sich ohne Steuern. Der Kunde verpflichtet sich, alle anfallenden Steuern, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, rechtzeitig zu bezahlen, mit Ausnahme der Steuern, die auf dem Einkommen von Sprinklr basieren. Sollte der Kunde von der Steuer befreit sein, muss der Kunde Sprinklr die Nummer und Bescheinigung seiner Steuerbefreiung innerhalb von fünf (5) Werktagen nach dem Datum des Inkrafttretens zur Verfügung stellen. Der Kunde ist für die Haftung oder Kosten verantwortlich, die Sprinklr als Folge des Versäumnisses oder der Verspätung des Kunden bei der Zahlung der fälligen Steuern entstehen oder wenn die vom Kunden beanspruchte Steuerbefreiung abgelehnt wird. Wenn der Kunde gesetzlich verpflichtet ist, Steuern von seiner Zahlung von Gebühren an Sprinklr einzubehalten und/oder Ausgleichssteuern zu zahlen, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, alle Gebühren zu addieren, die einer solchen Verrechnungssteuer unterliegen. Er ist nicht berechtigt, die Gebühren auf einem Bestellformular und/oder auf einer SOW um die Ausgleichssteuer zu reduzieren, sodass die Nettozahlung, die Sprinklr erhält, der volle ursprünglich angegebene Betrag dieser Gebühren ist.
5. GEWÄHRLEISTUNGEN
5.1 Jede Partei erklärt und gewährleistet, dass sie das Recht und die Befugnis hat, ihre Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung einzugehen und zu erfüllen. Die Parteien halten alle zutreffenden Gesetze ein.
5.2 Sprinklr garantiert, dass die Plattform während der Nutzungsdauer, wenn sie vom Kunden wie hier ausdrücklich erlaubt genutzt wird, im Wesentlichen mit den Benutzerhandbüchern übereinstimmt und in allen wesentlichen Aspekten in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung und jedem Bestellformular oder jeder SOW funktioniert. Stellt der Kunde fest, dass die Plattform diese Gewährleistung nicht erfüllt, wird der Kunde Sprinklr unverzüglich über diesen Mangel informieren. Der Kunde teilt Sprinklr ausreichend Informationen mit, mit denen Sprinklr den Mangel reproduzieren kann. In einem solchen Fall wird Sprinklr wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um den festgestellten Mangel zu beheben. Sollte Sprinklr den Mangel nicht beheben, kann jede Partei das entsprechende Bestellformular oder die entsprechende SOW kündigen. In diesem Fall stattet Sprinklr dem Kunden den Betrag aller im Voraus bezahlten Gebühren für den Zeitraum nach der Kündigung als ausschließliches Rechtsmittel zurück. Diese Gewährleistung deckt keine Probleme mit der Plattform oder Schäden an der Plattform ab, falls sie folgende Ursachen haben: (i) Fahrlässigkeit, Missbrauch, unsachgemäße Verwendung und/oder Nutzung durch den Kunden, (ii) Modifikationen durch andere Personen als Sprinklr oder seine Auftragnehmer; (iii) in Fällen, in denen die Plattform nicht gemäß den Benutzerhandbüchern genutzt wird; oder (iv) ein Ereignis höherer Gewalt.
5.3 SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, SIND DIE EINZIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGSSPRÜCHE IN DIESEM ABSCHNITT DARGELEGT. SOFERN NICHT AUSDRÜCKLICH IN DIESER VEREINBARUNG ANGEGEBEN, WERDEN DIE Sprinklr Services, EINSCHLIESSLICH ALLER FUNKTIONEN DIESER SERVICES, AUF EINER „IST“-BASIS BEREITGESTELLT, OHNE ZUSICHERUNGEN ODER GEWÄHRLEISTUNGEN JEGLICHER ART, OB AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND, MÜNDLICH ODER SCHRIFTLICH, EINSCHLIESSLICH UND OHNE BESCHRÄNKUNG DER RICHTIGKEIT DER INHALTE, DAS FEHLEN VON RECHTSVERLETZUNGEN, DAS FEHLEN VON BEEINTRÄCHTIGUNGEN, MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER DASS DIE Sprinklr Services UNUNTERBROCHEN, PÜNKTLICH ODER FEHLERFREI BEREITGESTELLT WERDEN.
6. SCHADENERSATZ
6.1 Sprinklr hat den Kunden und seine verbundenen Unternehmen (die „Kundenparteien“) zu entschädigen, davor zu schützen und dafür schadlos zu halten von und gegen jegliche Verluste, Haftungen, Kosten, Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltskosten und -honorare), Klagen, Urteile, Abfindungen und Schadenregulierungen („Verluste“), die einer Kundenpartei im Zusammenhang mit Ansprüchen Klagen oder Verfahren („Anspruch“) entstehen, die von einer dritten Partei gegen eine Kundenpartei vorgebracht werden, die behauptet, dass die vom Kunden gemäß der Vereinbarung zulässig genutzten Sprinklr Services (mit Ausnahme des Inhalts und der Nutzung der Connected Services-Autorisierung) ein geistiges Eigentumsrecht Dritter verletzen. Falls festgestellt wird (z. B. falls nach begründeter Auffassung von Sprinklr wahrscheinlich festgestellt wird), dass die Sprinklr Services, wenn diese gemäß dieser Vereinbarung und dem Bestellformular und/oder der SOW genutzt werden, die Rechte Dritter verletzen, wird Sprinklr auf eigene Kosten entweder (x) dem Kunden das Recht verschaffen, die betroffenen Elemente der Sprinklr Services weiter zu nutzen, oder (y) die entsprechenden Elemente der Sprinklr Services ganz oder teilweise ersetzen oder modifizieren, sodass sie keine Rechte Dritter mehr verletzen, aber im Wesentlichen eine gleichwertige Funktionalität bereitstellen. Wenn Sprinklr nach eigenem Ermessen feststellt, dass weder (x) noch (y) wirtschaftlich angemessen sind, kann Sprinklr die Bereitstellung der betroffenen Sprinklr Services kündigen und dem Kunden den Betrag aller im Voraus bezahlten Gebühren für die gekündigten Sprinklr Services für den Zeitraum nach der Kündigung erstatten. Der Kunde erkennt an, dass sein Anspruch auf Entschädigung und die im vorhergehenden Satz beschriebenen Rechte seine einzigen und ausschließlichen Rechte im Falle eines solchen Anspruchs sind.
6.2 Der Kunde verpflichtet sich, Sprinklr und seine verbundenen Unternehmen (die „Sprinklr-Parteien“) zu entschädigen, davor zu schützen und dafür schadlos zu halten von jeglichen und gegen jegliche Verluste, die aus einem Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen (Acceptable Use Policy) entstehen.
6.3 Für die in dieser Vereinbarung enthaltenen Entschädigungsverpflichtungen gelten folgende Voraussetzungen: (i) Eine Benachrichtigung der Partei, die Entschädigung verlangt (der „Entschädigungsempfänger“), an die Partei, von der Entschädigung verlangt wird (der „Entschädigungsgeber“), über jeden Anspruch, für den Entschädigung verlangt wird, innerhalb von fünf (5) Tagen, nachdem der Entschädigungsempfänger die Benachrichtigung über einen solchen Anspruch erhalten hat. (Die Nichterfüllung dieser Voraussetzung befreit den Entschädigungsgeber nicht von seiner Entschädigungsverpflichtung, es sei denn, die Nichterfüllung hat die Möglichkeiten des Entschädigungsgebers, den Anspruch zu verteidigen, wesentlich beeinträchtigt.) (ii) Eine vollständige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung des Anspruchs durch den Entschädigungsgeber, vorausgesetzt, dass kein Vergleich ohne die Zustimmung des Entschädigungsempfängers geschlossen werden darf, wobei diese Zustimmung nicht unangemessen verweigert oder verzögert werden darf. Und (iii) eine angemessene Kooperation des Entschädigungsempfängers bei der Verteidigung, wie sie der Entschädigungsgeber verlangen kann. Der Entschädigungsempfänger hat das Recht, sich an der Verteidigung gegen die entschädigten Ansprüche mit einem Rechtsbeistand seiner Wahl und auf eigene Kosten zu beteiligen. Er darf jedoch kein Urteil abgeben, keine Haftungsansprüche anerkennen oder sonstige der Verteidigung abträgliche Maßnahmen ergreifen. Außerdem darf der Entschädigungsempfänger einen entschädigten Anspruch nur dann durch einen Vergleich beilegen, wenn ein solcher Vergleich eine vorbehaltlose Freistellung der anderen Partei von jeglicher Haftung für alle Ansprüche beinhaltet oder die andere Partei ihre vorherige schriftliche Zustimmung erteilt, die nicht unbillig verweigert werden darf.
6.4 IN DIESEM ABSCHNITT WERDEN DIE VOLLSTÄNDIGE HAFTUNG JEDER PARTEI GEGENÜBER DER ANDEREN PARTEI SOWIE DAS EINZIGE RECHTSMITTEL JEDER PARTEI FÜR JEDEN IN DIESEM ABSCHNITT BESCHRIEBENEN ANSPRUCH EINES DRITTEN FESTGELEGT.
7. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
7.1 IN KEINEM FALL IST EINE DER PARTEIEN FÜR INDIREKTE, SPEZIELLE, ZUFÄLLIGE, STRAFBARE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN IN ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG HAFTBAR, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF EINKOMMENSVERLUSTE ODER ERWARTETE GEWINNE ODER ENTGANGENE GESCHÄFTE ODER UMSATZEINBUSSEN ODER JEGLICHE ANDERE ANGELEGENHEITEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEN SPRINKLR SERVICES.
7.2 DIE GESAMTHAFTUNG ÜBERSTEIGT MIT AUSNAHME VON (I) GROBER FAHRLÄSSIGKEIT ODER VORSÄTZLICHEM VERHALTEN SEITENS EINER PARTEI; (II) DER ENTSCHÄDIGUNGSPFLICHTEN DER PARTEIEN; UND/ODER (III) EINER VERLETZUNG VON ABSCHNITT 2.8 IN KEINEM FALL DIE GESAMTHAFTUNG EINER PARTEI DER ANDEREN PARTEI FÜR JEGLICHE SCHÄDEN, VERLUSTE UND RECHTSSTREITIGKEITEN (OB MIT VEREINBARUNG ODER SCHADENERSATZRECHT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF FAHRLÄSSIGKEIT ODER SONSTIGEM), DIE SICH AUS DIESER VEREINBARUNG ODER DER NUTZUNG DER SPRINKLR SERVICES DURCH DEN KUNDEN ERGEBEN, DIE GESAMTGEBÜHREN INSGESAMT, DIE SPRINKLR VOM KUNDEN IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG IN DEN ZWÖLF (12) MONATEN UNMITTELBAR VOR DEM ZEITPUNKT DES HAFTUNGSBEGRÜNDENDEN EREIGNISSES ERHALTEN HAT ODER AN SPRINKLR ZAHLEN MUSSTE. DER KUNDE ERKENNT AN, DASS SPRINKLR SEINE PREISE FESTGELEGT UND DIESE VEREINBARUNG IM VERTRAUEN AUF DIE HIERIN ENTHALTENEN HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLÜSSE ABGESCHLOSSEN HAT UND DASS DIESE EINE WESENTLICHE GRUNDLAGE DER ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN DEN PARTEIEN BILDEN. DIE PARTEIEN VEREINBAREN, DASS DIE IN DIESER VEREINBARUNG GENANNTEN HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN UND -AUSSCHLÜSSE AUCH DANN BESTEHEN BLEIBEN UND GELTEN, WENN SIE IHREN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLEN. IN KEINEM FALL GELTEN DIE BESCHRÄNKUNGEN IN DIESEM ABSCHNITT FÜR GEBÜHREN, DIE FÜR DIE SPRINKLR SERVICES IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG ANFALLEN.
7.3 Keine der Parteien haftet gegenüber der anderen Partei für die Nichterfüllung oder die verzögerte Erfüllung einer Verpflichtung aus dieser Vereinbarung, deren Ursache ein Ereignis höherer Gewalt war.
8. VERTRAULICHKEIT
8.1 „Vertrauliche Informationen“ umfassen Folgendes: (i) Geschäftliche oder technische Informationen, einschließlich Produktpläne, Entwürfe/Designs, Quellcodes, Marketingpläne, Geschäftschancen, Personal-, Forschungs- und Entwicklungsdaten oder Know-how. (Diese genannten Informationen sind, soweit sie sich auf die Sprinklr Services, einschließlich der aktuellen oder geplanten Plattform beziehen, vertrauliche Informationen von Sprinklr, und alle genannten Informationen, soweit sie sich auf das Geschäft des Kunden beziehen, sind vertrauliche Informationen des Kunden.) (ii) Informationen, die von der offenlegenden Partei als „vertraulich“ oder „urheberrechtlich geschützt“ bezeichnet werden oder die unter den Gesamtumständen bei vernünftiger Betrachtungsweise als vertraulich erachtet werden. Zu den vertraulichen Informationen gehören Informationen, die vor oder während der Laufzeit dieser Vereinbarung offengelegt wurden. Informationen sind keine vertraulichen Informationen, wenn Folgendes zutrifft: (i) Die Informationen sind der Öffentlichkeit allgemein zugänglich oder werden allgemein zugänglich gemacht, mit Ausnahme einer unrechtmäßigen Offenlegung durch die empfangende Partei; (ii) Informationen sind oder werden der empfangenden Partei auf einer nicht vertraulichen Grundlage von einer dritten Partei zugänglich, die rechtmäßig im Besitz der vertraulichen Informationen ist und das Recht hat, eine solche Offenlegung vorzunehmen; oder Informationen (iii) werden unabhängig von der empfangenden Partei ohne Verwendung von vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei und von Personen ohne Zugang zu diesen vertraulichen Informationen entwickelt.
8.2 Der Kunde und Sprinklr verpflichten sich, keine vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei für andere Zwecke zu verwenden als für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben. Während und nach der Laufzeit der Vereinbarung gibt keine der empfangenden Parteien vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der offenlegenden Partei an Dritte weiter, es sei denn, (i) eine solche Weitergabe ist für die Erfüllung der Verpflichtungen der empfangenden Partei aus dieser Vereinbarung notwendig; oder (ii) sie ist gesetzlich vorgeschrieben (vorausgesetzt, die zur Weitergabe verpflichtete Partei informiert die andere Partei im Voraus über diese Anforderung, soweit dies gesetzlich zulässig ist). Jede empfangende Partei ist für die Einhaltung dieses Abschnitts und der anwendbaren Bestimmungen dieser Vereinbarung durch ihre Mitarbeiter und Auftragnehmer verantwortlich und muss die Zustimmung jedes Mitarbeiters und Auftragnehmers einholen, die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei vertraulich zu behandeln und sie nur so zu verwenden, wie es für die Erfüllung der Verpflichtungen der empfangenden Partei im Rahmen dieser Vereinbarung erforderlich ist. Im Interesse der Klarheit kann der Kunde die Tatsache, dass er die Sprinklr Services nutzt, öffentlich bekannt geben. Aber alle Details über die Nutzung, Funktionalitäten oder andere Aspekte der Sprinklr Services (einschließlich Screenshots und spezifische Funktionen der Plattform) sind vertrauliche Informationen von Sprinklr und dürfen nicht offengelegt werden.
9. DATENSCHUTZ
Die Parteien erkennen an und sind sich einig, dass in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten der Kunde der Verantwortliche und Sprinklr der Verarbeiter ist, so wie diese Begriffe im Nachtrag zur Datenverarbeitung (Data Processing Addendum) definiert sind. Der Nachtrag zur Datenverarbeitung von Sprinklr in seiner aktuellen Version zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Vereinbarung ist Teil der Bedingungen dieser Vereinbarung und unterliegt somit den Bedingungen dieser Vereinbarung.
10. GELTENDES RECHT
Diese Vereinbarung unterliegt ungeachtet der Grundsätze zur Handhabung von Gesetzeskollisionen den Gesetzen des Staates New York (USA). Die Parteien stimmen unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit der Staats- oder Bundesgerichte in New York County, NY (USA) für alle Gerichtsverfahren, Klagen oder Rechtssachen zu, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder mit ihr in Zusammenhang stehen. DIE PARTEIEN VERZICHTEN BEDINGUNGSLOS UND UNWIDERRUFLICH AUF JEGLICHES RECHT AUF EIN SCHWURGERICHTSVERFAHREN IN ALLEN GERICHTSVERFAHREN, KLAGEN ODER RECHTSSACHEN, DIE SICH AUF DIESE VEREINBARUNG, DAS BESTELLFORMULAR UND/ODER DIE LEISTUNGSBESCHREIBUNG (SOW) BEZIEHEN ODER DARAUS ENTSTEHEN.
11. VERSCHIEDENES
11.1 Dieser Vereinbarung sind alle Anlagen, Anhänge und sonstigen Dokumente beigefügt, auf die in dieser Vereinbarung Bezug genommen wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Nutzungsbedingungen (Acceptable Use Policy), die SLA und/oder (falls zutreffend) eine Datenverarbeitungsvereinbarung. Diese Vereinbarung stellt zusammen mit jedem Bestellformular und/oder jeder Leistungsbeschreibung (SOW) die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf diesen Gegenstand dar. Sie ersetzt (i) alle vorgedruckten Bedingungen auf einer Bestellung, die somit nicht wirksam werden, sowie (ii) alle früheren oder gleichzeitigen Absprachen der Parteien in Bezug auf diesen Gegenstand, einschließlich jeder separaten Geheimhaltungsvereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf diesen Gegenstand, soweit sie sich auf vertrauliche Informationen bezieht, die nach dem Datum und gemäß dieser Vereinbarung offengelegt werden. Diese Vereinbarung, die Bestellformulare und SOWs können nur in schriftlicher Form, die von den Parteien unterzeichnet wird, geändert oder auf ein Recht verzichtet werden. Durch die Ausführung dieser Vereinbarung erkennt der Kunde an und stimmt zu, dass Sprinklr keine Zusicherungen gemacht hat, um den Kunden zum Abschluss dieser Vereinbarung zu bewegen, mit Ausnahme der Zusicherungen, die ausdrücklich in dieser Vereinbarung oder in einem Bestellformular oder einer SOW enthalten sind, die unter dieser Vereinbarung abgeschlossen wurde. Der Kunde lehnt jede andere Zusicherung ab, mit Ausnahme derer, die in dieser Vereinbarung oder im Bestellformular oder in der SOW dargelegt sind.
11.2 In keinem Fall darf eine der Parteien eine Klage gegen die andere Partei gemäß dieser Vereinbarung mehr als zwei (2) Jahre nach dem Datum der Entstehung des Anspruchs einleiten, sofern eine solche Verjährung nach geltendem Recht zulässig ist.
11.3 Sofern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung vorgesehen, sind alle Rechtsmittel, die in dieser Vereinbarung vorgesehen sind, keine ausschließlichen Rechtsbehelfe.
11.4 Jede Partei kann diese Vereinbarung ganz oder teilweise abtreten: (i) an ein verbundenes Unternehmen; (ii) in Verbindung mit einer Fusion, bei der der Auftraggeber die Fusion nicht fortbesteht; oder (iii) in Verbindung mit dem Verkauf aller oder im Wesentlichen aller damit verbundenen Vermögenswerte des Auftraggebers. Sofern nicht ausdrücklich in diesem Abschnitt angegeben, darf keine Partei ihre Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten. Jede Abtretung, die gegen diesen Abschnitt verstößt, ist nichtig.
11.5 Sprinklr darf den Kunden in seinen Marketingmaterialien, Werbepräsentationen, Kundenlisten, Websites und anderen schriftlichen und elektronischen Materialien als Sprinklr-Kunden (mit Namen und Logo) angeben. Jede andere Nutzung des Namens und des Logos einer Partei unterliegt der vorherigen Prüfung und Genehmigung durch die jeweilige Inhaber-Partei, wobei solch eine Genehmigung nicht grundlos versagt werden darf.
11.6 Sprinklr hat das weltweite, unbefristete und unwiderrufliche Recht sowie die Lizenz, nicht personenbezogene, aggregierte/anonymisierte statistische Daten, die aus dem Betrieb und der Nutzung der Sprinklr Services erfasst werden (die „statistischen Daten“), ausschließlich für interne Geschäfts- und/oder Betriebszwecke zu verwenden. Die Voraussetzung hierfür ist, dass Sprinklr keine statistischen Daten an Dritte weitergibt, die die Identität des Kunden, den Kunden-Nutzer oder die vertraulichen Informationen des Kunden offenlegen, es sei denn, dies ist gemäß Abschnitt 8 zulässig.
11.7 Nichts in dieser Vereinbarung führt dazu, dass eine Vereinigung, Partnerschaft oder ein Joint Venture zwischen den Parteien geschlossen wird. Keine Partei wird weder durch Zusicherungen oder Gewährleistungen, die nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung enthalten sind, zum Abschluss dieser Vereinbarung veranlasst noch verlässt sich eine Partei darauf. If a court of competent jurisdiction finds any provision of this Agreement unenforceable, all other provisions will remain in full force and effect and the unenforceable provision will be replaced with an enforceable provision that most nearly achieves the intent and economic effect of the unenforceable provision.
11.8 Im Falle eines Konflikts zwischen einer Bestimmung dieser Vereinbarung und einer Leistungsbeschreibung (SOW) oder einem Bestellformular haben die Bestimmungen der Leistungsbeschreibung oder des Bestellformulars Vorrang in Bezug auf die von der jeweiligen Leistungsbeschreibung und/oder dem Bestellformular erfassten Punkte.
Acceptable Use Policy (Nutzungsbestimmungen)
1. Compliance
Der Kunde hat alle anwendbaren Gesetze, Vorschriften und die Servicebedingungen sowie die Regeln und Richtlinien der Connected Services einzuhalten in Bezug auf (i) die Nutzung der Plattform, einschließlich der Verarbeitung von Daten über die Plattform, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person im Sinne der anwendbaren Datenschutzgesetze beziehen, und/oder (ii) den Zugriff auf APIs, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die YouTube-API (https://www.youtube.com/t/terms) und die Twitter-API (https://twitter.com/en/tos). Der Kunde ist verantwortlich für alle Aktivitäten, die unabhängig von Kenntnis oder Absicht über seinen Sprinklr-Account durchgeführt werden, sowie für den Inhalt und Content des Kunden, die über seinen Sprinklr-Account auf der Plattform eingegeben werden.
2. Inhalt und Content des Kunden
Inhalt und Content des Kunden dürfen nicht: verleumderisch, jugendgefährdend, obszön, unanständig, pornografisch, beleidigend, bedrohlich, belästigend, falsch, irreführend oder ungenau sein; (ii) dürfen keine Trojaner, Würmer, Viren oder Programmroutinen sein, die das Ziel haben, ein System, Daten oder persönliche Informationen zu stören, zu beschädigen, zu korrumpieren, heimlich abzufangen oder zu enteignen, oder bewirken, dass sie auf die Sprinklr-Systeme oder auf andere Systeme Dritter platziert werden; (iii) gegen geltende lokale, staatliche, bundesstaatliche oder ausländische Gesetze, Richtlinien oder Vorschriften verstoßen, einschließlich Datenschutzgesetze und -standards (zusammenfassend als die „Gesetze“ bezeichnet); (iv) gegen Regeln oder Richtlinien eines Connected Services verstoßen; (v) die Rechte Dritter verletzen; oder (vi) Gesundheits-, medizinische, finanzielle, Kreditkarten- oder sonstige Zahlungsinformationen oder Daten von Personen unter 13 Jahren enthalten. Kunden-Content, der nicht den obigen Klauseln (i) bis (vi) entspricht, wird als „Verbotener Inhalt“ bezeichnet. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Überprüfung und Genehmigung aller Kunden-Inhalte, die mit oder in seinem Sprinklr-Account erstellt oder eingegeben werden. Der Kunde ist allein verantwortlich für das Überwachen der Kommunikation, die er von Nutzern der Connected Services erhält und die über die Plattform verarbeitet wird, sowie für das Entfernen aller verbotenen Inhalte von der Plattform. Sprinklr prüft keine Kunden-Inhalte im Voraus. Sprinklr hat das Recht, jedoch nicht die Pflicht, verbotene Inhalte von der Plattform zu entfernen oder das Verarbeiten von verbotenen Inhalten auf der Plattform zu verweigern und sie über die Plattform unverfügbar zu machen, wie Sprinklr nach vernünftiger Abwägung entscheiden kann. Außerdem kann Sprinklr nach Ankündigung die Nutzung durch jeden autorisierten Benutzer, der solche verbotenen Inhalte erstellt, eingegeben oder verarbeitet hat, beenden oder aussetzen.
3. Account
Der Kunde darf nur mit seinem Sprinklr-Account auf die Plattform zugreifen und diese nutzen. Er verpflichtet sich zudem, korrekte und aktuelle Informationen des Sprinklr-Accounts sowie die Autorisierung für die Connected Services bereitzustellen und zu verwalten. Der Kunde ist verantwortlich für das Hinzufügen von autorisierten Nutzern zu seinem Sprinklr-Account und für die Wahrung der Vertraulichkeit aller Kennwörter seines Sprinklr-Accounts. Der Kunde stellt sicher, dass jedes Kennwort seines Sprinklr-Accounts nur vom autorisierten Nutzer verwendet wird, dass Sprinklr-Accounts und Kennwörter nicht gemeinsam genutzt werden und dass die Sicherheit seines Sprinklr-Accounts und die benötigten Geräte gewährt wird, um sich mit der Plattform und den Connected Services zu verbinden, darauf zuzugreifen oder sie zu nutzen. Der Kunde beschränkt den Zugriff auf die Plattform auf autorisierte Personen. Er deaktiviert sofort den Zugriff auf den Sprinklr-Account durch jeden Mitarbeiter, Auftragnehmer oder Vertreter des Kunden, der nicht mehr zur Nutzung der Plattform autorisiert ist.